Reinigung + Winterdienst

Der STL ist zuständig für die Reinigung und den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen der Stadt Lüdenscheid.

Öffentlich-rechtlich

Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege sowie den Winterdienst, wobei einige Reinigungsleistungen den Grundstückseigentümern übertragen wurden.

Die Lüdenscheider Straßen sind je nach Verkehrsbedeutung in verschiedene Reinigungsklassen eingestuft. Diese Reinigungsklassen legen fest, wie die Reinigung zu erfolgen hat.

Winterdienst

Der Winterdienst umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie bei Glätte das Abstreuen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen.

Gehwege sind auf der gesamten Länge in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee und Glätte freizuhalten.

Dabei sind werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und sonn- und feiertags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte innerhalb einer angemessenen Zeit nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind werktags grundsätzlich umgehend nach 7:00 Uhr, sonn- und feiertags grundsätzlich umgehend nach 8:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen

Privat-rechtlich

Wir bieten Leistungen für Kehrichtreinigung auf Flächen-, Straßen- und Gehwegen auch gewerblichen und privaten Kunden an.

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